3.1 Für den Fall, dass Eemlijn beschließt, dass die Fahrt aufgrund von Umständen nicht stattfindet, verpflichtet sich Eemlijn, den Kunden hierüber unverzüglich über die Website zu informieren.
3.2 Die Eemlijn wird grundsätzlich nach Fahrplan fahren. Falls für die Region Code Red ausgegeben wird, wird die Fahrt abgesagt. Wenn aufgrund von Code Red, Defekten am Schiff oder Defekten an Brücken, nicht gefahren wird, erfolgt zu jeder Zeit eine Rückerstattung des Geldes. Schlechtes Wetter oder schlechte Wettervorhersagen sind also kein Grund, eine Reserviering zu stornieren.
4.1 Eemlijn haftet für Schäden an Fahrrädern oder anderen Transportmitteln. Eemlijn haftet nicht für Schäden an Fahrrädern oder anderen Transportmitteln, wenn sich der Vorfall, der dazu geführt hat, an Bord oder beim Betreten oder Verlassen des Bootes ereignet hat, sofern dieser Vorfall durch einen Umstand verursacht wurde, den ein Besatzungsmitglied oder ein Schiffsführer hätte vermeiden können, oder durch eine Situation, deren Folgen von einem solchen Besatzungsmitglied oder Schiffsführer hätten vermieden werden können.
4.2 Eemlijn haftet für Schäden, die durch den Tod oder die Verletzung eines Passagiers verursacht werden, wenn der Schiffsführer und/oder das Besatzungsmitglied es versäumt hat, eine Situation oder einen Umstand zu verhindern oder zu vermeiden, der zu Schiffbruch, Zusammenstoß, Explosion oder Feuer geführt hat.
4.3 Eemlijn haftet für Schäden an Gepäck, Kleidung oder Fahrrädern des Fahrgastes, soweit diese beim Ein- oder Aussteigen und während der Fahrt ab dem Zeitpunkt entstanden sind, an dem der Fahrgast sein Fahrrad der Besatzung übergeben hat.
4.4 Im Haftpflichtfall übersteigt die Entschädigung niemals den in der Versicherungspolice genannten Höchstbetrag. Kleine Schäden werden gegen Vorlage einer Reparatur- oder Kaufrechnung vergütet, jedoch nur, wenn der Schaden dem Schiffsführer gemeldet wurde. Der Geschädigte erhält dann Anweisungen, wie er weiter vorgehen soll.
5. Pflichten des Kunden und seine Haftung
5.1 Der Schiffsführer hat das Recht, einen Passagier, der Belästigungen oder Störungen (Fehlverhalten) in einer Weise verursacht, dass die Durchführung der Reise behindert oder gefährdet wird, von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen oder ihm den Zutritt an Bord zu verweigern. Dies gilt auch für die Belästigung anderer Fahrgäste. Alle hierdurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des ausgeschlossenen Fahrgastes.
5.2 Den Anweisungen und Befehlen des Schiffsführers und/oder seiner Crew ist jederzeit Folge zu leisten. Auch darf man nur an der dafür vorgesehenen Stelle ein- bzw. aussteigen. Wenn der Fahrgast ein Fahrrad dabei hat, darf es nicht an Bord abgeschlossen werden.
5.3 Wenn Eemlijn nachweist, dass das Verschulden oder die Fahrlässigkeit des Reisenden den Schaden verursacht oder dazu beigetragen hat, kann Eemlijn dafür ganz oder teilweise haftbar gemacht werden.
5.4 Der Fahrgast haftet für Schäden am Inventar oder Boot, die durch ihn oder sein Gepäck verursacht werden.
5.5. Eemlijn haftet niemals für verlorene oder beschädigte Waren. Wenn der Fahrgast Schäden an Gütern oder Fahrrädern feststellt, muss er dies dem Schiffsführer melden. Der Skipper begutachtet den Schaden und übergibt den Schadensbericht. Der Fahrgast kann dann den Schaden reparieren lassen und erhält gegen Vorlage einer Rechnung eine Erstattung.
6. Haustiere und Sonstiges.
6.1 Haustiere sind erlaubt, sofern sie andere Fahrgäste nicht stören.
6.2 Der Verzehr von an Bord mitgebrachten Speisen und Getränken ist erlaubt. Dabei müssen Unannehmlichkeiten für andere Fahrgäste vermieden werden. Eventuelle Reste sollten in den entsprechenden Abfallbehältern entsorgt werden.
6.3 Das Rauchen an Bord ist nur im hinteren Bereich des Schiffes. Es dürfen jedoch keine Belästigungen für die anderen Fahrgäste verursacht werden.
6.4 Falls bestimmte Dinge nicht vorgesehen sind, entscheidet der Schiffsführer vor Ort.